Überwachung der Schießstätte
In diesem Artikel möchten wir Sie mit der Videoüberwachung unserer Schießanlage vertraut machen. Sollten Sie dennoch Fragen zur Anlage, Ihren Rechten als Betroffene etc. haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail oder sprechen Sie uns vor Ort an.
Zweck der Überwachung / Interessensabwägung
Die Schießbahnen des Vereins werden an mehreren Tagen pro Woche sowohl von eigenen Mitgliedern als auch von Vereinen im Mietverhältnis genutzt.
Sowohl der Verein selbst als auch seine Mieter sind gesetzlich verpflichtet eine Schießaufsicht zu stellen, die den ordnungsgemäßen Betrieb im Auftrag des Vereines bzw. des jeweiligen Vorstandes gewährleistet. Dazu gehört neben der Überwachung der Schießsicherheit auch die Einhaltung der Schießstandsregeln bzgl. zulässiger Waffen und Munition, zulässigen Übungen etc..
Da Aufgrund der wechselnden Nutzer Beschädigungen der Anlage und unzulässige Munitionsarten im Kugelfang nicht zweifelsfrei einem Verursacher zugeordnet werden können, wurde eine Videoüberwachung als kleinstes verfügbares Mittel festgelegt. Übergaben zwischen den einzelnen Mietern sind durch die unregelmäßigen Nutzungstage und kurzfristigen Zwischennutzungen nicht möglich.
Technische Beschreibung
Es wird sowohl der Großkaliber-Schießstand, der Bogenstand als auch der Eingangs und Parkplatzbereich von Video-Kameras überwacht. Die Kameras sind sichtbar installiert und übertragen die Aufnahme auf ein zentrales Speichersystem. Die Aufnahmebereiche, -winkel sind nicht variabel und durch die Installation fest definiert. Der genaue Aufnahmebereich ist den nachfolgenden Bildern zu entnehmen.
Die Übertragung der Aufnahme erfolgt Live auf einem Monitor im Gemeinschaftsraum. Es befindet sich außerdem ein Monitor am Speichersystem der Anlage, so dass eine eingeloggte Person (z.B. zum Sichern von Aufnahmen etc.) eine Überwachungs- und Überprüfungsmöglichkeit hat. Dies ist jedoch nur durch die Berechtigten vom Vorstand möglich und stellt eine Ausnahme dar. Ebenso findet keine Übertagung nach außerhalb auf einen externen (Cloud-)Speicher oder die Übertragung an Dritte statt. Ausnahme ist die Weitergabe an Ermittlungsbehörden (siehe weiter unten).
Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Der Einsatz der Videoüberwachung wir erstmalig beim Befahren des öffentlichen Bereiches (Einfahrt Parkplatz) angezeigt. An der Eingangstür zum Bogenstand, An der Haupteingangstür sowie an der Eingangstür zum Großkaliberstand befindet sich ein weiteres Hinweisschild.
Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld (Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung versehen. Auf dem erstmaligen Schild (Parkplatz) sowie am Schwarzen Brett im Eingangsbereich findet sich neben einer kurzen Beschreibung auch Angaben zu Verantwortlichen, Speicherfristen und der Rechtsgrundlage sowie ein Link auf weiterführende Informationen auf der Webseite des Vereins.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Der Verantwortliche betreibt die Anlage im berechtigten Interesse der Sicherung seines Eigentums gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und Beschädigung durch Fehlschüsse die nicht gemeldet werden und deren Beseitigungskosten an Ihm verbleiben (Art. 6f).
Darüber hinaus hat der Verein als Betreiber auch sicherzustellen, dass die Anlage nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem Waffengesetz und der Schießstand-Zulassung ergeben (Art. 6c).
Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG , AWaffV Abschnitt 4 und Schießstandrichtline (unzulässige Waffen oder Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage durch Umlage auf die Mietkosten gedeckt werden, ist eine Überwachung der Anlage auch im Interesse der Mietvereine und der Mitglieder (Betroffene) zu sehen. Hinzu kommt die Vielzahl an Einschüssen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Schützenstand. Hier gilt es die Ursache bzw. die verursachenden Schützen aus Sicherheitsgründen zu identifizieren
Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zugangskontrolle:
Zugang zum System haben nur Berechtigte des Vorstands des SV Wilgersdorf.
Weitergabe-Kontrolle
Eine Weitergabe auf mobilem Datenträger erfolgt nur am Ermittlungsbehörden u.a. im Falle einer Straftat o.ä. anderer Ermittlungsgründe (siehe auch Löschfristen)
Verfügbarkeit
Ein separates Backup oder andere Sicherungen der Aufnahmen existieren nicht.
Löschfristen (Art. 17 DSGVO)
Die Videoaufnahmen befinden sich auf einem Ringspeicher und werden daher automatisch nach der Dauer von 14 Tagen gelöscht.
Ausgenommen davon sind manuelle Unterbrechungen des Löschprozesses aufgrund festgestellter Beschädigungen der Anlage, Unfällen oder Verstößen gegen Waffenrecht und/oder Schießstands-Regelungen die einer Klärung bedürfen. In diesem Fall können die entsprechenden Passagen (Zeitraum der relevanten Aufnahmen) aus dem Speicher extrahiert und zur Klärung des Sachverhaltes oder Weitergabe an die Ermittlungsbehörden oder den Rechtsbeistand des Vereins als Beweismittel übergeben werden. Diese Aufnahmen sind (sobald Sie nicht mehr für diesen Zweck zwingend erforderlich sind) ebenfalls zu löschen.